Eine immer größere Bedeutung in der Bauschadensbewertung stellen holzzerstörende Pilze dar. Einer der wohl bekanntesten Holzzerstörer ist der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans), welcher lange Zeit auch als meldepflichtig galt. Holzzerstörende Pilze findet man überwiegend in feuchten alten Kellern, jedoch kann auch in einem alten Dachstock ein holzzerstörender Pilz vorkommen.
In den letzten Jahren wurde jedoch auch festgestellt, dass es mit unserer dichten Bauweise im Neubausektor, insbesondere in Pult- und Flachdächern zur Holzzerstörung kommt. Diese tritt dann ein, wenn baukonstruktiv z.B. in Pult- und Flachdächern Dampfbremsen statt Dampfsperren eingebaut werden. Ein weiterer Punkt stellt die fehlerhafte Ausführung von Dampfbremsen und Dampfsperren da, hier kann es bei Leckagen und nicht sauber ausgeführten Anschlüssen zu konvektiven Strömen und zu Tauwasserausfall in den Dachkonstruktionen führen.
Man sprich in Neubauten von „selbst kompostierenden Dächern".
Die meisten der Holzzerstörenden Pilze benötigen einen sehr hohen Wasseranspruch, um Wachsen zu können.
Holzzerstörende Pilze unterliegen bei Sanierungsmaßnahmen der DIN 68800 Teil 4. Hier ist geregelt, wie eine Beseitigung stattfinden muss. Um einen Holzzerstörenden Pilz dauerhaft in den Griff zu bekommen, ist größte Sorgfalt und insbesondere eine unablässige und konsequente Begleitung der Handwerker durch einen erfahrenen Gutachter erforderlich.